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Das Recht gilt für alle

Praxisbeispiel: Konkursrecht

Der Rechtsanwalt Klaus W. wird von der Gläubigerversammlung zum ausseramtlichen Konkursverwalter im Konkurs der XY GmbH bestellt. Doch es gibt kaum noch etwas zu verwalten: Die XY GmbH ist in den Monaten vor dem Konkurs durch die Hausbank sowie den Geschäftsführer systematisch erleichtert worden, jetzt stehen dem Konkursverwalter für die Durchführung des Konkursverfahrens noch lediglich CHF 2.000 zur Verfügung.

Gegenstand der Bereicherung von Bank und Geschäftsführer war ein Grundstück der XY GmbH mit einem Verkehrswert von CHF 2 Mio. Die Bank hatte sich kurz vor dem Konkurs Grundpfandrechte über einen Betrag von CHF 1 Mio. eintragen lassen und sich so diese Summe gesichert. Im unmittelbaren Anschluss hat der Geschäftsführer der XY GmbH das Grundstück für CHF 1 Mio. an seinen Bruder veräußert. Der Kaufvertrag ist abgewickelt und durchgeführt, die Hausbank hat den Kaufpreis vereinnahmt, und der Bruder des Geschäftsführers der Schuldnerin XY GmbH ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Mit der Prozessfinanzierung von PROFINA kann Rechtsanwalt Klaus W. klagen: Er verklagt sowohl die Bank als auch den Bruder des Geschäftsführers auf Rückgabe des Grundstücks bzw. auf Schadenersatz. Durch die Prozessfinanzierung ist der Konkursverwalter in die Lage versetzt, die berechtigten Ansprüche der Masse zugunsten der geschädigten Gläubiger geltend zu machen und durchzusetzen – bis zur letzten Instanz.

 

Ein schwacher Partner wird stark

Praxisbeispiel: Vertragsrecht

Die A GmbH ist Vertragspartner des Automobilherstellers X AG; zwischen beiden Unternehmen besteht ein Handelsvertretervertrag. Die A GmbH gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten, daraufhin kündigt die X AG ohne Angabe von Gründen den Handelsvertretervertrag – und stellt die Belieferung mit Fahrzeugen ein. Eine sehr missliche Situation für die A GmbH.

Um sich jedoch zu Wehr zu setzen und auf Schadenersatz zu klagen, fehlen der A GmbH die Mittel. Hier tritt die PROFINA Prozessfinanzierung ein. Mit ihrer Unterstützung kann die A GmbH den Automobilhersteller auf Weiterbelieferung und Schadenersatz verklagen, ohne dass ihr bis zur rechtskräftigen Entscheidung Kosten entstehen.